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Luft-Wasserwärmepumpe: Nachweis der Jahresarbei...
Damit die Mindestanforderungen der Wärmeversorgung mit einer Heizungswärmepumpe gemäß der Richtlinie vom 9. April 2010 zum Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 erreicht werden, ist eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von zumindest 4 und bei einem Heizwärmebedarf (HWBBGF,Ref) von kleiner gleich 15 kWh/(m².a) von mindestens 3 nachzuweisen.
(19. 8. 2010)
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