Wohnungen bzw. Wohnhäuser in einer Wohnanlage werden nur gefördert, wenn der Errichter und Verkäufer eine entsprechende Gewerbeberechtigung für die Errichtung und den Verkauf von Wohnobjekten als Immobilientreuhänder, auch eingeschränkt auf (Neubauförderungsrichtlinie 2014/2015 §10 (4)) |
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