Gemeinschaftsprojekte mit gemeinnützigen Bauträgern: 50,00 €/m²WNF
Dieser Zuschlag wird gewährt, wenn ein Wohnhaus von einem privaten Bauträger und einer gemeinnützigen Bauvereinigung gemeinsam errichtet wird und der Anteil der integrativen Wohnungen in diesem Gebäude mindestens 25 % und maximal 50 % beträgt. Die Verteilung der Wohnungen muss dabei ausgewogen erfolgen und mit der Gemeinde als Wohnungsvergabestelle vorher abgesprochen sein. Es sind die objektbezogenen Bestimmungen der Neubauförderungsrichtlinie 2014/2015 für den öffentlichen Wohnbau einzuhalten.
(Neubauförderungsrichtlinie 2014/2015 §12 (2) g))