D. 2. sachgerechte Entsorgung von HF(C)KW-hältigen Dämmstoffen und Asbest


Punkte

6 Punkte

 
Erläuterung

Die Maßnahme gilt als erfüllt, wenn der sachgerechte Rückbau und die fachgerechte Entsorgung von HF(C)KW-hältigen Materialien in bestehenden Bauten erfolgt.

 

Mögliche betroffene Materialien sind: Dämmstoffe (Polyurethan-, extrudierte Polystyrolschaumplatten), Dichtungen, Rohrschalen, Schaumfolien und Montagehilfen in Umkehrdächern, Perimeterdämmung, Fassaden und Bodenplatten. Siehe Auslegungshilfe Ratgeber Rückbau (PDF, 170 KB) etc.

 
Nachweis
Dokumentation der Menge rückgebauter Materialien, Bestätigung des autorisierten Entsorgungsbetriebes.
 
Auslegungshilfen (3)
 
Ökologischer, volkswirtschaftlicher und energiepolitischer Nutzen
 

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