6 Punkte
Die Maßnahme gilt als erfüllt, wenn der sachgerechte Rückbau und die fachgerechte Entsorgung von HF(C)KW-hältigen Materialien in bestehenden Bauten erfolgt.
Mögliche betroffene Materialien sind: Dämmstoffe (Polyurethan-, extrudierte Polystyrolschaumplatten), Dichtungen, Rohrschalen, Schaumfolien und Montagehilfen in Umkehrdächern, Perimeterdämmung, Fassaden und Bodenplatten. Siehe Auslegungshilfe Ratgeber Rückbau (PDF, 170 KB) etc.
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