Höhe des Förderungskredites nach Neubauförderungsrichtlinie 2016/2017 für den privaten Wohnbau bei Errichtung von Eigenheime, Zu-, Ein- oder Umbauten und Wohnungserweiterungen, Eigentums-, Miet- und Dienstnehmerwohnungen.
Pro m² förderbare Nutzfläche beträgt die Förderung, wobei der Förderkredit auf ganze € 100,00 gerundet wird,
a) für Eigenheime: 380,00 €/m²WNF
b) für Doppelhäuser: 480,00 €/m²WNF
c) für Reihenhäuser ab drei Einheiten: 530,00 €/m²WNF
d) für Eigentums-, Miet- und Dienstnehmerwohnungen
in Mehrwohnungshäusern: 780,00 €/m²WNF
e) für Zu-, Ein- oder Umbauten,
Wohnungserweiterungen und Ersatzneubauten: 830,00 €/m²WNF
(Neubauförderungsrichtlinie 2016/2017 §12 (1))
Heizwärmebedarf |
Am Gebäudestandort sind folgende Grenzwerte für den Heizwärmebedarf (HWB) in kWh/(m²,a), den Primärenergiebedarf in kWh/(m²,a) und für CO2-Emissionen in kg/(m²,a) ohne Einrechnung von Erträgen einer Photovoltaikanlage einzuhalten.
Heizwärmebedarf nach der Formel: |
Primärenergiebedarf |
Kohlendioxidemissionen |
||
A/V = 0,2 | A/V = 0,5 | A/V ≥ 0,72 | PEB | CO2 |
≤ 22,4 | ≤ 35 | ≤ 44,2 | ≤ 150 | ≤ 24 |
Bei Fernwärme mit einem Anteil erneuerbarer Energie von zumindest 80% |
≤ 165 |
Ausnahmen für den Heizwärmebedarf:
a) Für den Heizwärmebedarf kann auch das Referenzklima herangezogen werden.
b) Für Gebäude mit einer konditionierten Brutto-Grundfläche von nicht mehr als 100 m² und einem A/V-Verhältnis von ≥ 0,8 ist eine Baubewilligung ausreichend.
Ausnahmen für Klimakorrektur:
Klimakorrektur für den Primärenergiebedarf und die Kohlendioxidemissionen: Für Standorte mit mehr als 3.600
Heizgradtagen werden die Grenzwerte mit folgender Formel angehoben:
PEBmax = 150 x |
3.600 + 0,33 x (HGT – 3.600) |
3.600
|
CO2max = 24 x |
3.600 + 0,33 x (HGT - 3.600) |
3.600 |
Ökologisch müssen Mindestanforderungen erfüllt werden.
Neubauförderungsrichtlinie 2016/2017 privater Wohnbau |
Broschüre Bauen/Kaufen |
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