Mussmaßnahme
Ökologisch muss nachstehende Mindestanforderung erfüllt werden:
Verputz mit maximal 6 % Kunststoffanteil und zementgebundene Kleber.
Die Maßnahme gilt als erfüllt, wenn
• der Kunststoffanteil in allen Putzen maximal 6 Masseprozent beträgt und
• zementgebundene Kleber verwendet wurden.
Sockelputze und der Kunststoffanteil von Putzgeweben sind ausgenommen.
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