D. 7. Barrierefreiheit in drei Stufen


Punkte

Pro m² förderbare Nutzfläche werden Zuschläge gewährt, wobei der Förderungskredit auf ganze € 100,00 gerundet wird,

 

- für Wohngebäude mit Lift: 80,- €/m²WNF

- für Wohngebäude ohne Lift: 30,- €/m²WNF

 

 

 

 
Erläuterung (2)
29. 12. 2015

Erläuterungen zum barrierefreien Bauen gemäß Neubauförderungsrichtlinie § 12 Abs. 2 lit. f):


Die Maßnahme gilt als erfüllt, wenn:


1. der Zugang zur Wohnung stufenlos und schwellenfrei (maximal 3 cm) ist und allfällige Rampen eine Steigung von

max. 10 % aufweisen. Allenfalls gesetzlich vorgeschriebene strengere Auflagen sind jedenfalls einzuhalten.


2. Türen (mit Ausnahme Abstellraumtüren) und Durchgänge eine lichte Durchgangsbreite von 80 cm aufweisen.


3. die Nasszelle (WC und Dusche oder Bad) einen unverbauten Wendekreis von 1,5 m Durchmesser aufweist.

Die barrierefreien Nasszellen müssen voll funktionsfähig ausgestattet und fertiggestellt sein.

 

Folgende Zugeständnisse werden im Hinblick auf die Erreichung des Wendekreises von 1,5 m Durchmesser in der Nasszelle gemacht:


· Ragt eine Duschwanne in den Wendekreis, darf der Rand nicht höher als 3 cm sein.
· Bei einer bodengleichen Dusche mit einem Niveauunterschied bis max. 3 cm darf eine leicht entfernbare Duschtrennwand in den Wendekreis ragen.
· Waschmaschinen werden nicht berücksichtigt, weil sie leicht entfernt werden können.
· In Nasszellen, die mit einer Dusche und einer Wanne ausgestattet sind, darf auch die Wanne in den Wendekreis ragen, wenn sie leicht entfernbar gestaltet ist.
· Eine Trennwand zwischen Nasszelle und WC wird akzeptiert, wenn diese in Leichtbauweise ausgeführt wird, keine Leitungen enthält und der Boden unterhalb durchgehend verlegt wurde.
· Nach innen öffnende Türen sind zugelassen, wenn sie durch einfaches Wenden des Rahmens durch Verwendung von Stockrahmentüren nach außen öffnend umgestaltet werden können.
· Ein Waschbecken kann unterfahrbar ausgeführt werden (max. Tiefe 20 cm).
· Werden Bad und das WC baulich nicht nebeneinander ausgeführt, haben Bad und WC den Wendekreis vorzuweisen. Es ist aber zulässig, dass das separate WC den Wendekreis erst nach Entfernen einer Leichtbauwand vorweist.
· Genauso ist es zulässig ein barrierefreies WC dadurch anzubieten, dass für den Ernstfall eine Nachrüstung eines WCs im Bad vorbereitet wird. Das Bad muss nach der Nachrüstaktion den Wendekreis von 1,5 m Durchmesser aufweisen.


Teilausbau für Eigenheime:
Ein barrierefreier Teilausbau umfasst für einen späteren barrierefreien Vollausbau der Nasszelle vorerst nur die Verlegung aller Zu- und Abflussleitungen. Hinsichtlich Türen und Durchgänge und den Wendekreis gelten die obigen Ausführungen.
Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Lüftungsführung zu legen: es kann sein, dass mit Änderung der Nutzung im Badezimmer aus einem Zuluft- ein Abluftraum wird. Dies ist entsprechend zu berücksichtigen.


Neubauförderungs-Rechner 2016/2017 (unverbindlich)27. 12. 2015

 

Neubauförderungs-Rechner 2016/2017

 

 

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