Objektbezogene Voraussetzungen für die Gewährung von Krediten
Die Situierung von Eigenheimen auf Baugrundstücken, welche auf Grund der Lage, Größe, Neigung und der Bodenverhältnisse mehrere Wohnhäuser zulassen, ist so vorzunehmen, dass eine weitere bestmögliche Verbauung möglich ist.
(Neubauförderungsrichtlinie 2018/2019 §10 (3))