A. 7a. Kompakte Wohnungen und Eigenheime



Bonus für kompakte Wohnungen und Eigenheime:  75,00 €/m² WNF


Dieser Zuschlag wird bei Eigenbedarfsförderung gewährt, wenn die tatsächliche Nutzfläche die folgenden Grenzwerte nicht überschreitet:

 

Für einen 1-Personenhaushalt 50 m²,
für einen 2-Personenhaushalt 65 m²,
für jede weitere Person zusätzlich 10 m².

 

Werden gleichzeitig die Kosten- bzw. Preisgrenzen gemäß § 10 Abs. 11 und 12 um mehr als 15 % unterschritten, erhöht sich dieser Bonus auf:

100,00 €/m² WNF


Für Haushalte, bei denen zum Zeitpunkt der Antragsstellung kein Haushaltsmitglied über 35 Jahre alt ist oder das Haushaltseinkommen innerhalb der Grenzen für den Einkommensbonus liegt, und die erstmals Wohnungseigentum erwerben, erhöht sich dieser Bonus um zusätzlich:

 

100,00 €/m² WNF

 

(Neubauförderungsrichtlinie 2018/2019 §12 (2) g))


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