B. 6. CO2 Emissionen abzüglich Erträge aus PV-Anlage


Punkte

Pro m² förderbare Nutzfläche werden Zuschläge gewährt, wobei der Förderungskredit auf ganze € 100,00 gerundet wird,

 

- Verbesserung der Kohlendioxidemissionen: bis zu  180,00 €/m²WNF

 
Erläuterung (3)
Neubauförderungs-Rechner 2018/2019 (unverbindlich)9. 1. 2018

 

Neubauförderungs-Rechner 2018/2019

 


5. 1. 2018

Für Verbesserungen in den Bereichen HWB,PEB und CO2 Emission werden Zuschläge bis zu € 180,00 €/m²WNF gewährt.

 

Die Ermittlung des Referenz-Heizwärmebedarfs (HWBRef.,SK), des Primärenergiebedarfs (PEB) und der Kohlendioxidemissionen (CO2-Emissionen) erfolgt nach der vom Vorarlberger Baurecht vorgeschriebenen Berechnungsmethode.

 

Erträge aus Photovoltaikanlagen werden berücksichtigt.

 

Mindestanforderungen für HWBRef.,SK, PEB und CO2 ohne Berücksichtigung möglicher Erträge aus PV-Anlagen sind im Fördermodell 2018/2019 nicht enthalten.


Kohlendioxidemissionen5. 1. 2018

 

Dieser Zuschlag ergibt sich aus der Verbesserung der Grenzwerte am Gebäudestandort für den Referenz-Heizwärmebedarf, den Primärenergiebedarf, die Kohlendioxidemissionen und den OI3BG0, BGF-Index (Bilanzgrenze 0), wie folgt:

 

Anhang 2:

 

Referenz-Heizwärmebedarf in kWh/(m²,a) Primärenergiebedarf
 in kWh/(m²,a)
CO2-Emissionen
 in kg/(m2,a)
OI3-Index
Punkte
Wert  Zuschlag
in €
Wert  Zuschlag
in €
Wert  Zuschlag
in €
Wert  Zuschlag
in €
≤ 20,0 180,00 ≤ 50,0 100,00 ≤  6,0 180,00 ≤  55,0 150,00
≤ 21,0 160,00 ≤ 52,0 95,00 ≤  7,0 150,00 ≤  60,0 135,00
≤ 22,0 140,00 ≤ 54,0 90,00 ≤  8,0 120,00 ≤  65,0 120,00
≤ 23,0 120,00 ≤ 56,0 85,00 ≤  9,0 100,00 ≤  70,0 105,00
≤ 24,0 100,00 ≤ 58,0 80,00 ≤  10,0 80,00 ≤  75,0 90,00
≤ 25,0 80,00 ≤ 60,0 75,00 ≤  11,0 60,00 ≤  80,0 80,00
≤ 26,0 70,00 ≤ 62,0 70,00 ≤  12,0 40,00 ≤  85,0 70,00
≤ 27,0 60,00 ≤ 64,0 65,00 ≤  13,0 20,00 ≤  90,0 60,00
≤ 28,0 50,00 ≤ 66,0 60,00 ≤  14,0 10,00 ≤  95,0 50,00
≤ 29,0 40,00 ≤ 68,0 55,00     ≤  100,0 40,00
≤ 30,0 30,00 ≤ 70,0 50,00     ≤  105,0 30,00
≤ 31,0 20,00 ≤ 72,0 45,00     ≤  110,0 20,00
≤ 32,0 15,00 ≤ 74,0 40,00     ≤  115,0 10,00
≤ 33,0 10,00 ≤ 76,0 35,00     ≤  120,0 5,00
≤ 34,0 5,00 ≤ 78,0 30,00        
    ≤ 80,0 25,00        
    ≤ 82,0 20,00        
    ≤ 84,0 15,00        
    ≤ 86,0 10,00        
    ≤ 88,0 5,00        
    ≤ 90,0 2,00        
 
Nachweis

Die Ermittlung des Referenz-Heizwärmebedarfs (HWBRef), des Primärenergiebedarfs (PEB) und der Kohlendioxidemissionen erfolgt nach der vom Vorarlberger Baurecht vorgeschriebenen Berechnungsmethode.

 

Die Energieausweisersteller haben auf Verlangen die entsprechenden Nachweisdokumente der Abteilung Wohnbauförderung (IIId) zur Überprüfung vorzulegen.

 

Für Produktkennwerte oder Richtwerte aus validierten Datenquellen wie z.B. der Baubook-Datenbank gelten diese Nachweise als erbracht.

 

Für die Berechnung des OI3BG0,BGF-Index sind Kennwerte entsprechend „IBO-Richtwerte für Baumaterialien – wesentliche methodische Annahmen“ Version 2.3, Stand Juli 2012 samt den zugehörigen IBO-Richtwerten für die jeweiligen Baumaterialien, Stand Juni 2013 zu verwenden oder entsprechende Einzelnachweise vorzulegen.

 

Kennwerte stehen auf der Homepage des IBO http://www.ibo.at/de/oekokennzahlen.htm und unter www.baubook.at/oekoindex zur Verfügung.

 

(Neubauförderungsrichtlinie 2018/2019 §6 (4))

 

 

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