D. 4a. Fenster und Türen einbruchshemmend


Punkte

Wahlmaßnahme:

Pro m² förderbare Nutzfläche wird ein Zuschlag gewährt, wobei der Förderungskredit auf ganze € 100,00 gerundet wird,

 

- Fenster und Türen einbruchshemmend: 20,00 €/m²WNF

 
Erläuterung (3)
Fenster und Türen einbruchshemmend10. 1. 2018

Dieser Zuschlag wird gewährt, wenn alle Fenster und Außentüren im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss, welche leicht von außen erreichbar sind (z.B. über Carports oder Balkone), sowie alle Wohnungseingangstüren in Mehrwohnungshäusern als einbruchshemmende Fenster und Türen mindestens der Widerstandsklasse RC2 (zertifiziert z.B. durch Holzforschung Austria gemäß ÖNorm B 5338 oder vergleichbare europäische Normen) ausgeführt werden.


Neubauförderungs-Rechner 2018/2019 (unverbindlich)9. 1. 2018

 

Neubauförderungs-Rechner 2018/2019

 


5. 1. 2018

Infoblatt der Holzforschung Austria:


 

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