Für Verbesserungen in den Bereichen HWB,PEB und CO2 Emission werden Zuschläge bis zu € 180,00 €/m²WNF gewährt.
Die Ermittlung des Referenz-Heizwärmebedarfs (HWBRef.,SK), des Primärenergiebedarfs (PEB) und der Kohlendioxidemissionen (CO2-Emissionen) erfolgt nach der vom Vorarlberger Baurecht vorgeschriebenen Berechnungsmethode.
Erträge aus Photovoltaikanlagen werden berücksichtigt.
Mindestanforderungen für HWBRef.,SK, PEB und CO2 ohne Berücksichtigung möglicher Erträge aus PV-Anlagen sind im Fördermodell 2018/2019 nicht enthalten. |
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