A. 2. Gesamtsanierungs- und Nachverdichtungsbonus


Punkte

Pro m² förderbare Nutzfläche werden Zuschläge gewährt, wobei Förderungskredite auf ganze € 100,00 und Einmalzuschüsse auf ganze €10,00 gerundet werden,

 

- Gesamtsanierungs- und Nachverdichtungsbonus:  80,00 €/m²WNF

- Materialressourcenbonusbonus:  120,00 €/m²WNF

- Revitalisierungsbonus: 100,00 €/m²WNF

 

 
Erläuterung

 

 Sanierungsförderungs-Rechner 2018/2019

 
Nachweis

Gesamtsanierungs- und Nachverdichtungsbonus:

 

Dieser Zuschuss kann beantragt werden wenn gleichzeitig drei oder mehr Maßnahmen an der Gebäudehülle durchgeführt werden (§ 4 Z. 13) oder es sich um eine Nachverdichtung oder Umnutzung im Sinne von § 5 Abs. 10 handelt.

 

Materialressourcenbonus:

 

Dieser Zuschuss kann beantragt werden wenn zusätzlich der Oekoindex OI-S Wert (OI3BG0,BGF) gerechnet auf die Bilanzgrenze 0 bezogen auf die konditionierte Bruttogrundfläche kleiner/gleich 80 beträgt.

 

Revitalisierungsbonus:

 

Wenn obige Maßnahmen ein Eigenheim betreffen, das innerhalb von zwei Jahren ab Kauf bzw. Erbschaft, sofern an andere Erbberechtigte eine Ausgleichszahlung erfolgte, überwiegend für den Eigenbedarf saniert wird, erhöht sich der Gesamtsanierungs- und Materialressourcenbonus um: 100,00 €/m²WNF

 

Für den Gesamtsanierungs-, Nachverdichtungs- und Materialressourcenbonus und den Revitalisierungsbonus ist der Austausch einer bestehenden Ölheizung gegen ein neues Ölheizungssystem nicht zulässig.

 

(Wohnhaussanierungsrichtlinie 2018/2019 §10 (6) a))

 

 

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