Eine externe Unterstützung der Hausverwaltung zur Vorbereitung des Entscheidungsprozesses im Vorfeld einer anstehenden Sanierung einer Reihenhausanlage bzw. eines Mehrwohnungshauses mit mehr als sechs Wohneinheiten bzw. Wohnungen mit
durch
wird in Höhe von 75 % der nachgewiesenen Kosten, maximal mit € 3.000,00 pro Eigentümergemeinschaft als Einmalzuschuss gefördert.
Durch den Hausverwalter ist der Antrag über die Sanierungs-Vorbereitungsberatung einschließlich einer Beschreibung der besonderen Situation, welche eine externe Beratung erforderlich macht und die beabsichtigte Form und Maßnahmen der Beratung samt Kostenschätzung im Vorfeld zu stellen und die vorläufige Förderungszusage abzuwarten.
Der Antrag auf Auszahlung dieser Förderung ist innerhalb von drei Monaten ab Rechnungsstellung durch die Hausverwaltung im Namen der Eigentümergemeinschaft zu stellen. Dem Antrag sind die Honorarnote(n) des Beraters/der Berater bzw. der Beraterin/der Beraterinnen samt Zahlungsnachweis und die Protokolle der Eigentümerversammlung an denen der Berater/die Berater bzw. die Beraterin/die Beraterinnen teilgenommen hat/haben, wie auch eine Kurzbeschreibung des Beratungsprozesses samt Ergebnis beizulegen.
Die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der hierfür im Landesvoranschlag verfügbaren Mittel. (Wohnhaussanierungsrichtlinie 2018/2019 §14 (1) bis (4)) |
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