Als Einkommensgrenze für das Haushaltseinkommen gelten monatlich netto:
Für eine Person € 3.100,00
Werden die Einkommensgrenzen überschritten, wird die Förderung für jeweils begonnene € 50,00, um welche die festgelegte Einkommensgrenze überschritten wird, um 5 % gekürzt. (Wohnhaussanierungsrichtlinie 2018/2019 §6 (2))
Der Einkommensbonus kann beantragt werden wenn das Haushaltseinkommen bei
einer Person € 2.200,00, bei zwei Personen € 3.600,00 und bei drei und mehr Personen € 4.000,00
unterschreitet und die Sanierung überwiegend für den Eigenbedarf erfolgt.
Für jeweils begonnene € 50,00 Unterschreitung: 15,00 €/m² WNF
Der maximale Einkommensbonus beträgt: 150,00 €/m² WNF (Wohnhaussanierungsrichtlinie 2018/2019 §10 (6) c))
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