A. 8. Einkommensobergrenzen


Als Einkommensgrenze für das Haushaltseinkommen gelten monatlich netto:

 

Für eine Person € 3.100,00
Für zwei Personen € 5.400,00
Für drei und mehr Personen € 6.000,00

 

Werden die Einkommensgrenzen überschritten, wird die Förderung für jeweils begonnene € 50,00, um welche die festgelegte Einkommensgrenze überschritten wird, um 5 % gekürzt.

(Wohnhaussanierungsrichtlinie 2018/2019 §6 (2))

 

 


Der Einkommensbonus kann beantragt werden wenn das Haushaltseinkommen bei

 

einer Person € 2.200,00,

bei zwei Personen € 3.600,00

und bei drei und mehr Personen € 4.000,00

 

unterschreitet und die Sanierung überwiegend für den Eigenbedarf erfolgt.

 

Für jeweils begonnene € 50,00 Unterschreitung:  15,00 €/m² WNF

 

Der maximale Einkommensbonus beträgt:  150,00 €/m² WNF

(Wohnhaussanierungsrichtlinie 2018/2019 §10 (6) c))

 



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