B. 5. HWB


Ermittlung des Referenz-Heizwärmebedarfs:

Die Ermittlung des Referenz-Heizwärmebedarfs (HWBRef) erfolgt nach der vom Vorarlberger Baurecht (Vlbg. LGBl.Nr. 93/2016) vorgeschriebenen Berechnungsmethode.

 

Für die Berechnung des jährlichen spezifischen Referenz-Heizwärmebedarfs dürfen nur Produktkennwerte herangezogen werden, die nach den jeweiligen österreichischen oder harmonisierten europäischen Normen und Richtlinien (insbesondere OIB-Richtlinie 6 und ÖNormreihe 8110 Wärmeschutz im Hochbau) nachgewiesen werden.

 

Für Uf-Werte für Fenster ist das numerische Verfahren gemäß ÖNORM 10077-2 "Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen – Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten – Teil 2" anzuwenden.

Die Energieausweisersteller haben auf Verlangen die entsprechenden Nachweisdokumente der Abteilung Wohnbauförderung (IIId) zur Überprüfung vorzulegen.

Für Produktkennwerte oder Richtwerte aus validierten Datenbanken wie z.B. der Baubook-Datenbank gelten diese Nachweise als erbracht.

Weitere Details siehe Erläuterungen im Baubook www.baubook.at/vlbg.

 

Das genannte Landesgesetzblatt finden Sie hier:



HWB-Bonus:

Wenn die Anforderung an den Heizwärmebedarf (HWBRef) gemäß Bautechnikverordnung für eine „größere Renovierung von Wohngebäuden“

 

bei Eigenheimen um mehr als 35 % und bei
Mehrwohnungshäusern um mehr als 25 % unterschritten wird

 

kann ein HWB-Bonus von 120,00 €/m² WNF beantragt werden.



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