Sanierungsmaßnahmen die keine thermischen Verbesserungsmaßnahmen in der Gebäudehülle betreffen werden als "Sonstige Maßnahmen" gemäß Wohnhaussanierungsrichtlinie § 8 lit. f) bis q)gefördert.
Die Höhe des Förderungskredits, berechnet je m² Nutzfläche (WNF) für sonstige 360,00 €/m² WNF
Es erfolgt eine Deckelung bei maximal 60 % der anerkennbaren Sanierungskosten. (Wohnhaussanierungsrichtlinie 2018/2019 §10 (5))
Die Durchführung der empfohlenen Justierungsmaßnahmen am Heizungs- und Haustechniksystem durch befugte Installateur- und Haustechnikfirmen können als anerkannte sonstige Sanierungsmaßnahmen gemäß § 8 lit. h) geltend gemacht werden. (Wohnhaussanierungsrichtlinie 2018/2019 §16 (2)) |
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