Biomasseförderung Burgenland
Das Burgenland fördert Biomassezentralheizungen, die einen Wirkungsgrad von mindestens 90% bei Volllast aufweisen und über eine im Gerät eingebaute elektronische Leistungs- und Feuerungsregelung (Lambdasonde) verfügen.

Ortsfeste Öfen (z.B. Kachelöfen, Heizkamine, Pelletkaminöfen mit Vorratsbehälter, wasserführende Öfen) können gefördert werden, wenn die notwendige Speichermasse gegeben ist (entweder über eine keramische Speichermasse (100 kg / kW Nennleistung) oder wenn sie über einen Pufferspeicher mit mindestens 500 Litern Fassungsvermögen oder im Falle von nicht wassergeführten Pelletkaminöfen über einen Vorratsbehälter von mindestens 15 kg verfügen). Pelletkaminöfen müssen über eine elektronische Regelung verfügen. Der Wirkungsgrad muss bei Volllast mindestens 80% betragen.

Weitere Fördervoraussetzungen (insbesondere die Anforderung an die Größe des Pufferspeichers) sind in der Richtlinie zur Förderung von erneuerbaren Energieträgern, zur Förderung von neuen Technologien zur Ökoenergieerzeugung sowie zur Steigerung der Energieeffizienz.

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