Biomasseförderung Vorarlberg | |||||||||||||||||||||||||
Energieförderungsrichtlinie 2020 Das Land Vorarlberg unterstützt die Anschaffung von Biomasseheizungen (Holzheizungen) für Wohngebäude mit einer speziellen Energie-Förderung. Die Förderhöhe ist unabhängig vom Einkommen und kann zusätzlich zur Wohnbauförderung beantragt werden. Neben anderen Förderungskriterien müssen die Kessel Emissionsgrenzwerte einhalten. Tabelle: Emissionsgrenzwerte bei Volllast gemäß Umweltzeichenrichtlinie Nr. 371)
Kachel und Kaminöfen2) Es werden nur Zentralheizungsgeräte bzw. Kachelofen-Ganzhausheizungen gefördert. Einzelöfen sind nicht förderbar. Nachweis eines feuerungstechnischen Wirkungsgrades von mindestens 85 % bei Volllast mittels der Kachelofenrichtlinie oder eines Prüfzeugnisses einer akkreditierten Prüfanstalt. 1) Umweltzeichenrichtlinie Nr. 37 des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft (UZ 37, Version 6.0 vom 1. Jänner 2017) 2) darunter fallen auch Pellets- und Stückholzöfen als Raumheizgeräte. Die vollständigen Fördervoraussetzungen und -höhen finden Sie in der Energieförderrichtlinie 2020: PDF "Energieförderrichtlinie 2020" Homepage Land Vorarlberg (Energieförderrichtlinie) |
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