Wiederverwendete Anteile

Nutzung eines demontierten Bauprodukts oder eines Bestandteils davon für denselben oder ähnlichen Zweck– ohne eine aufwendige Umwandlung oder Verarbeitung; unabhängig davon, ob es sich beim vorangegangenen Prozess abfallrechtlich um eine „Wiederverwendung“ oder um eine „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ handelt.

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