Pestizide

Es dürfen keine Pestizide mit Wirkstoffen nachweisbar sein, die in Deutschland verboten sind, als umweltgefährlich nach CLP eingestuft sind, der Klasse 1 nach WHO zugeordnet werden oder als kanzerogen, mutagen bzw. reproduktionstoxisch eingestuft sind. Der Nachweis erfolgt mit einem Grenzwert für Einzelstoffe von 0,1 mg/kg, der Grenzwert für die Summe der Pestizide ist ≤ 1 mg/kg.

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