unbelastetes Altholz
Wird Altholz eingesetzt, muss sichergestellt werden, dass es sich um Altholz der Kategorie A1 gem. Altholzverordnung oder um Sortimente handelt, die mittels WKI-Aufschlussverfahren oder ähnlichen Verfahren aufbereitet wurden. Altholz darf nicht chemisch behandelt sein.
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