λD Wärmeleitfähigkeit Nennwert
Europäisch harmonisierter Wert entsprechend CE-Kennzeichnung. Für die Berechnung im Rahmen des Energieausweises gibt es länderspezifische Definitionen, für die Ermittlung der Rechen- bzw. Bemessungswerte.
Definition: Nennwert der Wärmeleitfähigkeit („declared thermal value“), der von mindestens 90 % der Produktion nicht überschritten wird (Annahmewahrscheinlichkeit 90 %), gültig für eine Mitteltemperatur von 10 °C und den Feuchtegleichgewichtszustand im Normalklima 23 °C/50 % relative Luftfeuchte.
Quelle: ÖNORM 6015-2
Nachweis:
- CE-Leistungserklärung
- Europäisch Technische Bewertung ETB (ehem. ETZ)
Seite drucken
Fenster schließen