λD Wärmeleitfähigkeit Nennwert

Europäisch harmonisierter Wert entsprechend CE-Kennzeichnung. Für die Berechnung im Rahmen des Energieausweises gibt es länderspezifische Definitionen, für die Ermittlung der Rechen- bzw. Bemessungswerte.

Definition: Nennwert der Wärmeleitfähigkeit („declared thermal value“), der von mindestens 90 % der Produktion nicht überschritten wird (Annahmewahrscheinlichkeit 90 %), gültig für eine Mitteltemperatur von 10 °C und den Feuchtegleichgewichtszustand im Normalklima 23 °C/50 % relative Luftfeuchte.

Quelle: ÖNORM 6015-2

Nachweis:
- CE-Leistungserklärung
- Europäisch Technische Bewertung ETB (ehem. ETZ)

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