Zusammensetzung nach Rohstoffart

Es sind Primär- und Sekundärrohstoffe (Recyclingmaterialien) zu berücksichtigen.
Der Wassergehalt ist nur anzugeben, wenn Wasser ein Rezepturbestandteil ist. Bei Rohstoffen, die Wasser als natürlichen Bestandteil enthalten, wie z.B. bei Holz wird der mittlere Feuchtegehalt im endfeuchten (lufttrockenen) Zustand dem jeweiligen Rohstoff zugeordnet.
Die Summe aller Einsatzstoffe muss 100 Gew% (Gewichtsprozent) ergeben. Ergibt die Summe mehr als 100 Gew%, kann die Eingabe nicht abgeschlossen werden. Liegt die Summe unter 100 Gew%, wird ein "Anteil nicht deklariert" berechnet.
Werden im Produkt Vorprodukte eingesetzt, sind für diese ebenfalls die Rohstoffanteile aufgeteilt nach Rohstoffherkunft zu bestimmen.

Rohstoffanteile < 0,1 Gew% können vernachlässigt werden bzw. mit 0 Gew% angegeben werden.

Book- and Claim-Verfahren und Massenbilanzverfahren sind nicht erlaubt.

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