Nutzungsdauer berücksichtigt
Sofern der Betrachtungszeitraum die Nutzungsdauer der Baustoffe überschreitet, wird die Erneuerung der Baustoffe berücksichtigt. Für Dämmstoffe wird die Nutzungsdauer mit einem Richtwert von 50 Jahren angenommen. Bei ganzzahliger Berücksichtigung der Nutzungsdauer wird diese immer auf ganzzahlig aufgerundet.
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