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Häufig taucht die Frage auf, wie beheizbare Kellerräume in der Berechnung des Heizwärmebedarfs für ein Sanierungsprojekt aufgenommen werden sollen. Dies regelt die OIB-Richtlinie 6.
Alle Räume, die konditioniert sind (beheizbar und / oder kühlbar), zählen zur konditionierten Zone und sind in die HWB-Berechnung aufzunehmen. Auch dann, wenn sie - z.B. aufgrund geringer Fensterfläche oder Raumhöhe - nicht als Wohnräume gelten. Ist es erforderlich, dass diese Räume in der HWB-Berechnung als unbeheizt gelten, dann sind die Heizkörper - auch Flächenheizkörper wie Fußbodenheizung oder Deckenheizung - dauerhaft zu entfernen. |
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