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9. 3. 2016

Solaranlagen Förderung des Klima- und Energiefonds

Gefördert werden neu errichtete Solaranlagen zur Beheizung von Gebäuden und/oder zur Warmwasserbereitung. Das Gebäude, welches durch die Solaranlage versorgt wird, muss älter als 15 Jahre alt sein (Baubewilligung vor 2002).

Die Registrierung erfolgt ausschließlich online und kann ab 23.02.2016 bis spätestens 30.11.2016 durchgeführt werden.

 

Details und Informationen dazu finden Sie hier.

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