A. 1a. Planung des Umbaus / der Sanierung durch befugten Gebäudeplaner


Diese Punkte werden vergeben, wenn zumindest der Vorentwurf und die Einreichplanung der Sanierung von einem befugetn Planer erstellt wurde. Diese Leistung umfasst:
  • Lageplan
  • Grundrisse aller Ebenen
  • alle Ansichten
  • mindestens einen Gebäudeschnitt.

Befugte Planer sind Architekten, Baukünstler, Baumeister und Zimmermeister. Im Zweifelsfalle zählt die Nennung des Planers in der offiziellen Liste seiner Berufsgruppenvereinigung.

 

Hier der Link zu den Vorarlberger Planern: 

Architekten

Baumeister  

planende Baumeister  

Zimmermeister  

Baukünstler --> Mitglieder --> Sektion II


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