Die "ökologische Wohnbauförderung 2016/2017" besteht aus:
- Neubauförderungsrichtlinie 2016/2017 für den öffentlichen Wohnbau
- Neubauförderungsrichtlinie 2016/2017 für den privaten Wohnbau
- Wohnhaussanierungsrichtlinie 2016
- Energieförderrichtlinie 2016.
Die Neubauförderungsrichtlinien sind seit der Richtlinie 2014 grundlegend neu gestaltet.
In der Wohnhaussanierungsrichtlinie 2016 ist der ökologische Maßnahmenkatalog so weit gleich geblieben, dass hier auf den Maßnahmenkatalog 2013 verwiesen werden kann. Der Titel wurde daher auf "2013 bis 2017" geändert. Aber Achtung, die finanzielle Bewertung, die personenbezogenen Anforderungen und die förderfähigen Maßnahmen wurden erweitert, im Ablauf gab es ebenfalls Änderungen. Auf ein Studium der Richtlinie kann nicht verzichtet werden.