Die Maßnahme gilt als erfüllt, wenn im Luftdichtetest (ÖNORM EN 13829, Verfahren A) ein n
50-Wert von kleiner oder gleich 1,0 h
-1 nachgewiesen wird. Bei Mehrwohnungshäusern ist wenigstens bei zwei Wohneinheiten in unterschiedlicher Lage der Zielwert zu erreichen.
Bei Mehrwohnungshäusern mit 4 oder weniger Wohnungen kann der Luftdichtheitsnachweis statt für 2 Wohneinheiten für das gesamte Gebäude erfolgen.