A. 5b. Gebäudehülle - Luftdichtheit: optimiert


Punkte

6 Punkte

 
Erläuterung
Die Maßnahme gilt als erfüllt, wenn im Luftdichtetest (ÖNORM EN 13829, Verfahren A) ein n50-Wert von kleiner oder gleich 1,0 h-1 nachgewiesen wird. Bei Mehrwohnungshäusern ist wenigstens bei zwei Wohneinheiten in unterschiedlicher Lage der Zielwert zu erreichen.

Bei Mehrwohnungshäusern mit 4 oder weniger Wohnungen kann der Luftdichtheitsnachweis statt für 2 Wohneinheiten für das gesamte Gebäude erfolgen.

 

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