Die innovativen klimarelevanten Heizsysteme sind in der Neubauförderungsrichtlinie 2011 unter §4 lit s beschrieben:
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Systeme auf Basis erneuerbarer Energieträger unter Berücksichtigung möglichst hoher Effizienzstandards; Heizungssysteme auf Basis emissionsarmer, biogener Brennstoffe sind nach Möglichkeit mit thermischen Solaranlagen zu kombinieren.
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Elektrisch betriebene Heizungswärmepumpensysteme mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4. Bei Wohngebäuden mit einem Heizwärmebedarf < 36 kWh/(m2.a) bei einem A/VVerhältnis von 0,8 müssen Systeme mit primärer Nutzung der Abluft aus Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung eingebaut werden und die Jahresarbeitszahl muss mindestens 3 betragen. Diese Systeme sind nach Möglichkeit mit einer thermischen Solaranlage zu kombinieren. An Stelle der thermischen Solaranlage kann auch eine Photovoltaikanlage realisiert werden.
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Fernwärme aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlagen im Sinne der Richtlinie 2004/8/EG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Koppelung im Energiebinnenmarkt, ABl. Nr. L 52 vom 21.2.2004 S. 50, und sonstige Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt.
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Fernwärme mit einem Anteil erneuerbarer Energie von zumindest 80 %.
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Erdgas-Brennwert-Anlagen in Kombination mit thermischen Solaranlagen, soweit keine Fernwärmeanschlussmöglichkeit gegeben ist oder aus Gründen der Luftreinhaltung oder aufgrund mangelnder Zulieferungs- oder Lagerungsmöglichkeiten der Einsatz biogener Brennstoffe nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Der Anteil der solaren Erträge soll dabei optimiert werden (Heizungseinbindung). Bei Objekten mit einem Heizwärmebedarf < 36 kWh/(m2.a) bei einem A/V-Verhältnis von 0,8 entfällt die Alternativenprüfung. Sollte mangels Sonneneinstrahlung die Errichtung von thermischen Solaranlagen nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar sein, so kann von dieser Kombination Abstand genommen werden. Zu geringe Sonneneinstrahlung ist dann vorhanden, wenn
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an einem Standort am 21. April weniger als 6 Sonnenstunden (ohne witterungsbedingte Einflüsse und lokale Abschattungen) herrschen oder
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die abgegebene Wärmeenergie pro Quadratmeter Kollektor-Aperturfläche und Jahr weniger als 200 kWh beträgt. Die Beurteilung erfolgt anhand des in Abhängigkeit von den Standortgegebenheiten optimalen Standard-Kollektors bei optimaler Dimensionierung und Anbringung.
Der Ausnahmetatbestand der zu geringen Sonneneinstrahlung und der wirtschaftlichen
Unzumutbarkeit wird bei allen verpflichtenden Kombinationen von Heizsystemen mit
Solaranlagen gleichermaßen angewendet.