Gemeinschaftsprojekte mit gemeinnützigen Bauträgern: 100,00 €/m²WNF
Dieser Zuschlag wird gewährt, wenn ein Wohnhaus von einem privaten Bauträger und einer gemeinnützigen Bauvereinigung gemeinsam errichtet wird und der Anteil der integrativen Wohnungen in diesem Gebäude mindestens 25 % und
maximal 50 % beträgt. Die Verteilung der Wohnungen muss dabei ausgewogen erfolgen und mit der Gemeinde als Wohnungsvergabestelle vorher abgesprochen sein. Es sind die objektbezogenen Bestimmungen der Neubauförderungsrichtlinie 2016/2017 für den öffentlichen Wohnbau einzuhalten.
(Neubauförderungsrichtlinie 2016/2017 §12 (2) g))