Kinderbonus
Pro m² förderbare Nutzfläche werden Zuschläge gewährt, wobei der Förderungskredit auf ganze € 100,00 gerundet wird,
Kinderbonus für Eigenbedarfsförderung: je Kind 50,00 €/m²WNF
Bei Mehrlingsgeburten bzw. ab 3 Kindern, je Kind 75,00 €/m²WNF
Dieser Zuschlag wird für jedes Kind gewährt, für das Familienbeihilfe bezogen wird. Ungeborene Kinder werden bei Nachweis einer Schwangerschaft z.B. durch Kopie des Mutter-Kind-Passes berücksichtigt. (Neubauförderungsrichtlinie 2016/2017 §12 (2) a)) Kinderzuschuss
(1) Für geförderte Haushalte wird bei Geburt bzw. Adoption eines Kindes innerhalb von 10 Jahren ab der Neubauförderungszusage bzw. ab der Zustimmung zur Übernahme eines bestehenden Neubauförderungskredits auf die Dauer von zwei Jahren, längstens auf die Restlaufzeit des Förderungskredits, ein monatlicher Zuschuss in
(3) Der Förderungsantrag für diesen Kinderzuschuss ist innerhalb von drei Monaten ab Geburt bzw. Adoption zu stellen.
(Neubauförderungsrichtlinie 2016/2017 §15)
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