C. 1. Heizsystem muss innovativ und klimarelevant sein


Beschreibung Produkte 

Es ist ein innovatives klimarelevantes System für Heizung und Warmwasserbereitung einzusetzen.

 

Das sind:

a) Systeme auf Basis erneuerbarer Energieträger unter Berücksichtigung möglichst hoher Effizienzstandards; Heizungssysteme auf Basis emissionsarmer, biogener Brennstoffe sind mit thermischen Solaranlagen zu kombinieren. Sollte mangels Sonneneinstrahlung die Errichtung von thermischen Solaranlagen nicht sinnvoll sein, so kann gemäß lit. g) davon Abstand genommen werden.

 

b) Elektrisch betriebene Heizungswärmepumpensysteme mit einer Jahresarbeitszahl bei reinem Heizbetrieb von zumindest 4. Wird als Energiequelle primär die Fortluft aus Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung verwendet (Wärmepumpen- Kompaktaggregat), muss die Jahresarbeitszahl im reinen Heizbetrieb zumindest 3
erreichen. Alle Heizungswärmepumpensysteme sind mit einer thermischen Solaranlage zu kombinieren. Sollte mangels Sonneneinstrahlung die Errichtung von thermischen Solaranlagen nicht sinnvoll sein, so kann gemäß lit. g) davon Abstand genommen werden. An Stelle der thermischen Solaranlage kann auch eine Photovoltaikanlage realisiert werden. Die Mindestanlagenleistung von Photovoltaikanlagen muss bei Mehrwohnungshäusern mindestens 5 Wpeak/m².BGFh betragen, es sei denn, die dafür notwendigen Flächen stehen nachweislich nicht zur Verfügung.


c) Fernwärme aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlagen im Sinne der Richtlinie 2004/8/EG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Koppelung im Energiebinnenmarkt, ABl. Nr. L 52 vom 21.2.2004 S. 50, und sonstige Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt.


d) Fernwärme mit einem Anteil erneuerbarer Energie von zumindest 80 %.


e) Erdgas-Brennwert-Anlagen in Kombination mit thermischen Solaranlagen, soweit keine Fernwärmeanschlussmöglichkeit zu ortsüblichen Kosten gegeben ist. Der Anteil der solaren Erträge soll dabei optimiert werden (Heizungseinbindung gemäß gültiger Energieförderungsrichtlinie). Der Deckungsanteil zur Warmwasserbereitung muss mindestens 60% betragen. Sollte mangels Sonneneinstrahlung die
Errichtung von thermischen Solaranlagen nicht sinnvoll sein, so kann gemäß lit. g) davon Abstand genommen werden.


f) Andere Technologien und Energieversorgungssysteme, soweit diese im Vergleich zu den in lit. b) bzw. lit. e) angeführten Systemen bei gleichem Heizwärmebedarf zu geringeren Treibhausgasemissionen und einem geringeren Primärenergiebedarf führen.


g) Ausnahme von der Solaranlagenpflicht mangels Sonneneinstrahlung: Sollte mangels Sonneneinstrahlung die Errichtung von thermischen Solaranlagen nicht sinnvoll sein, so kann davon Abstand genommen werden. Zu geringe Sonneneinstrahlung ist dann vorhanden, wenn

 

· an einem Standort am 21. April weniger als 6 Sonnenstunden (ohne witterungsbedingte Einflüsse und lokale Abschattungen) herrschen oder
· die abgegebene Wärmeenergie pro Quadratmeter Kollektor-Aperturfläche und Jahr weniger als 200 kWh beträgt.

 

 

Die Beurteilung erfolgt anhand des in Abhängigkeit von den Standortgegebenheiten optimalen Standard-Kollektors bei optimaler Dimensionierung und Anbringung.

 

 


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