D. 2a. Holzfassade


Punkte

Wahlmaßnahme:

 

Pro m² förderbare Nutzfläche wird ein Zuschlag in Form des Umweltbonus gewährt, wobei der Förderungskredit auf ganze € 100,00 gerundet wird,

 

- Holzfassade: 20,00 €/m²WNF

 
Erläuterung (2)
Holzfassade11. 1. 2016

Dieser Zuschlag wird gewährt, wenn die Gebäudefassade ohne Fenster flächenbezogen zumindest zu 60 % aus möglichst unbehandeltem Holz besteht. Dabei sind die ökologischen Mindestanforderungen unter § 10 Abs. 7 lit. c) „Holz muss aus nachhaltiger Gewinnung stammen“, zu erfüllen.

 

Schichtstoff- und Holzverbundplatten entsprechen, wenn diese einen Holzanteil von größer als 80 Volumenprozent aufweisen. Anstriche oder sonstige wirkstoffhaltige Behandlungen sind zulässig, wenn diese die Kriterien gemäß österreichischem Holzschutzmittelverzeichnis bzw. deutschem RAL-Gütezeichen 830 erfüllen.


Neubauförderungs-Rechner 2016/2017 (unverbindlich)27. 12. 2015

 

Neubauförderungs-Rechner 2016/2017

 

 
Nachweis

Sichtkontrolle bei der Gebäudeabnahme.

 

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