Wahlmaßnahme:
Pro m² förderbare Nutzfläche wird ein Zuschlag in Form des Umweltbonus gewährt, wobei der Förderungskredit auf ganze € 100,00 gerundet wird,
- Holzfassade: 20,00 €/m²WNF
Holzfassade |
Dieser Zuschlag wird gewährt, wenn die Gebäudefassade ohne Fenster flächenbezogen zumindest zu 60 % aus möglichst unbehandeltem Holz besteht. Dabei sind die ökologischen Mindestanforderungen unter § 10 Abs. 7 lit. c) „Holz muss aus nachhaltiger Gewinnung stammen“, zu erfüllen.
Schichtstoff- und Holzverbundplatten entsprechen, wenn diese einen Holzanteil von größer als 80 Volumenprozent aufweisen. Anstriche oder sonstige wirkstoffhaltige Behandlungen sind zulässig, wenn diese die Kriterien gemäß österreichischem Holzschutzmittelverzeichnis bzw. deutschem RAL-Gütezeichen 830 erfüllen.
Neubauförderungs-Rechner 2016/2017 (unverbindlich) |
Sichtkontrolle bei der Gebäudeabnahme.
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