D. 2. Holz aus nachhaltiger Gewinnung


Beschreibung Produkte 

Punkte

Mussmaßnahme

 
Erläuterung

Ökologisch muss nachstehende Mindestanforderung erfüllt werden:

 

Holz muss aus nachhaltiger Gewinnung stammen.


Die Maßnahme gilt als erfüllt, wenn alle für den Bau des Hauses erforderlichen Hölzer (inklusive Fenster, Fußböden, Türen, Terrassenböden) aus EU-Europa oder der Schweiz kommen und dies im Zweifelsfalle auch nachgewiesen werden kann.

 

Für außereuropäisches Holz ist ein Nachweis über ein 100 %-FSC-COC-Zertifikat oder ein 100 %-PEFC-COC-Zertifikat zu erbringen, für Fensterholz genügt auch ein SFI-Zertifikat.

 

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