A. 6. Gemeinschaftsprojekt



 

Gemeinschaftsprojekte mit gemeinnützigen Bauträgern:  200,00 €/m²WNF


Dieser Zuschlag wird gewährt, wenn ein Wohnhaus von einem privaten Bauträger und einer gemeinnützigen Bauvereinigung gemeinsam errichtet wird und die Durchmischung in diesem Gebäude zwischen Eigentumswohnungen und integrativen Miet- und Mietkaufwohnungen verteilt über die Geschosse erfolgt.

Die Verteilung der Wohnungen muss dabei ausgewogen erfolgen und mit der Gemeinde als Wohnungsvergabestelle vorher abgesprochen sein.

Es sind die objektbezogenen Bestimmungen der Neubauförderungsrichtlinie 2018/2019 für den öffentlichen Wohnbau einzuhalten. Erfolgt die Abwicklung nicht als Errichtergemeinschaft mit klarer Aufgaben- und Haftungsteilung, sind die Zuordnung der Kosten zu den gemeinnützigen Miet- und Mietkaufwohnungen bzw. den Eigentumswohnungen und die daraus kalkulierten Verkaufspreise als Beilage zum Förderungsantrag offenzulegen.

Die Abwicklung durch die gemeinnützige Bauvereinigung hat jedenfalls nach den Regeln des Wohnungsgemeinnützigkeits-gesetzes (WGG) zu erfolgen.

 

(Neubauförderungsrichtlinie 2018/2019 §12 (2) f))


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