Gemeinschaftsprojekte mit gemeinnützigen Bauträgern: 200,00 €/m²WNF
Die Verteilung der Wohnungen muss dabei ausgewogen erfolgen und mit der Gemeinde als Wohnungsvergabestelle vorher abgesprochen sein. Es sind die objektbezogenen Bestimmungen der Neubauförderungsrichtlinie 2018/2019 für den öffentlichen Wohnbau einzuhalten. Erfolgt die Abwicklung nicht als Errichtergemeinschaft mit klarer Aufgaben- und Haftungsteilung, sind die Zuordnung der Kosten zu den gemeinnützigen Miet- und Mietkaufwohnungen bzw. den Eigentumswohnungen und die daraus kalkulierten Verkaufspreise als Beilage zum Förderungsantrag offenzulegen. Die Abwicklung durch die gemeinnützige Bauvereinigung hat jedenfalls nach den Regeln des Wohnungsgemeinnützigkeits-gesetzes (WGG) zu erfolgen.
(Neubauförderungsrichtlinie 2018/2019 §12 (2) f)) |
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