D. 6. Optimierte Abstellplätze für Fahrräder bei Wohnanlagen


Punkte

Wahlmaßnahme:

 

Pro m² förderbare Nutzfläche wird ein Zuschlag gewährt, wobei der Förderungskredit auf ganze € 100,00 gerundet wird,

 

- Optimierte Abstellplätze für Fahrräder bei Wohnanlagen: 30,00 €/m²WNF

 
Erläuterung (2)
Optimierte Abstellplätze für Fahrräder bei Wohnanlagen10. 1. 2018

 

Dieser Zuschlag wird gewährt, wenn bei Wohnanlagen optimierte Abstellplätze für Fahrräder geschaffen werden.

Optimiert bedeutet:

 

  • Fahrradräume sind ausschließlich ebenerdig auf Erdgeschossniveau angeordnet und von außen fahrend ohne Schwellen, Treppen, Absätze erreichbar und von innen direkt vom Stiegenhaus durch maximal eine Türe zugänglich;
  •  Fahrradräume verfügen über das von der Stellplatzverordnung erforderliche Ausmaß zusätzlicher Abstellflächen für Kinderanhänger, Kinderfahrräder und Spezialfahrräder im Ausmaß von 1 m² je Wohnung;
  •  In Fahrradräumen sind 20 % der Stellplätze mit Boxen für E-Bike-Ladegeräten oder gleichwertigem Ladeequipment ausgestattet;
  •  Türbreiten zu Abstellanlagen betragen mindestens 90 cm für Fahrradanhänger;
  •  Fahrradräume sind absperrbare Räume mit qualitativen Fahrradständern (keine Vorderradklemmen, Spiral- oder Lenkerhalter);
  •  Alle Besucherstellplätze sind überdacht und mit Fahrradbügeln oder hochwertigem Hoch-Tief-Parken ausgestattet.

Neubauförderungs-Rechner 2018/2019 (unverbindlich)9. 1. 2018

 

Neubauförderungs-Rechner 2018/2019

 

 

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