Pro m² förderbare Nutzfläche werden Zuschläge gewährt, wobei der Förderungskredit auf ganze € 100,00 gerundet wird,
- für Wohngebäude mit Lift: 80,- €/m²WNF
- für Wohngebäude ohne Lift bzw.
bei Teilausbau für Eigenheime: 30,- €/m²WNF
Neubauförderungs-Rechner 2018/2019 (unverbindlich) |
Erläuterungen zum barrierefreien Bauen gemäß Neubauförderungsrichtlinie § 12 Abs. 2 lit. e):
Die Maßnahme gilt als erfüllt, wenn:
1. der Zugang zur Wohnung stufenlos und schwellenfrei (maximal 3 cm) ist und allfällige Rampen eine Steigung von
max. 10 % aufweisen. Allenfalls gesetzlich vorgeschriebene strengere Auflagen sind jedenfalls einzuhalten.
2. Türen (mit Ausnahme Abstellraumtüren) und Durchgänge eine lichte Durchgangsbreite von 80 cm aufweisen.
3. die Nasszelle (WC und Dusche oder Bad) einen unverbauten Wendekreis von 1,5 m Durchmesser aufweist.
Die barrierefreien Nasszellen müssen voll funktionsfähig ausgestattet und fertiggestellt sein.
Folgende Zugeständnisse werden im Hinblick auf die Erreichung des Wendekreises von 1,5 m Durchmesser in der Nasszelle gemacht:
Teilausbau für Eigenheime:
Ein barrierefreier Teilausbau umfasst für einen späteren barrierefreien Vollausbau der Nasszelle vorerst nur die Verlegung aller Zu- und Abflussleitungen. Hinsichtlich Türen und Durchgänge und den Wendekreis gelten die obigen Ausführungen.
Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Lüftungsführung zu legen: es kann sein, dass mit Änderung der Nutzung im Badezimmer aus einem Zuluft- ein Abluftraum wird. Dies ist entsprechend zu berücksichtigen.
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