B. 2. HWB - Ref


Erläuterung

 

Neubauförderungs-Rechner 2018/2019

 

 
Nachweis

Die Ermittlung des Referenz-Heizwärmebedarfs (HWBRef), des Primärenergiebedarfs (PEB) und der Kohlendioxidemissionen (CO2-Emissionen) erfolgt nach der vom Vorarlberger Baurecht vorgeschriebenen Berechnungsmethode.


Die Energieausweisersteller haben auf Verlangen die entsprechenden Nachweisdokumente der Abteilung Wohnbauförderung (IIId) zur Überprüfung vorzulegen.

 

Für Produktkennwerte oder Richtwerte aus validierten Datenquellen wie z.B. der Baubook-Datenbank gelten diese Nachweise als erbracht.

 

Für die Berechnung des OI3BG0,BGF-Index sind Kennwerte entsprechend „IBO-Richtwerte für Baumaterialien – wesentliche methodische Annahmen“ Version 2.3, Stand Juli 2012 samt den zugehörigen IBO-Richtwerten für die jeweiligen Baumaterialien, Stand Juni 2013 zu verwenden oder entsprechende Einzelnachweise vorzulegen.

 

Kennwerte stehen auf der Homepage des IBO http://www.ibo.at/de/oekokennzahlen.htm und unter www.baubook.at/oekoindex zur Verfügung.

 

(Neubauförderungsrichtlinie 2018/2019 §6 (12))

 

 

 

 

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