C. 1. Heizsystem muss innovativ und klimarelevant sein


Beschreibung Produkte 

Die Wohnhaussanierungsrichtlinie enthält keine Verpflichtung zur Verwendung eines hocheffizienten alternativen Energiesystems für Raumwärme und Warmwasserbereitung.

 

Die Weiterverwendung eines bestehenden Heizsystems ist zulässig.

 

Bei Ersatz des Heizsystems durch ein förderfähiges System, kann dieses der Energieförderungsrichtline 2018/2019 entsprechend gefördert werden.

   

Für den Gesamtsanierungs-, Nachverdichtungs-, Materialressourcenbonus und den Revitalisierungsbonus ist der Austausch einer bestehenden Ölheizung gegen ein neues Ölheizungssystem nicht zulässig.

(Wohnhaussanierungsrichtlinie 2018/2019 §10 (6) a))


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