1. 6. Fenster und Türen


Erläuterung

Zur Förderberechnung werden die im Energieausweis (Planung) ausgewiesenen Bauteilflächen herangezogen.

 

Höhe des Förderungskredits, berechnet je m² Bauteilfläche:

 

 

 

4

 

 

Fenster und Türen

 Basis

U ≤ 0,90

W/m²K

 Bonus

U ≤ 0,80

W/m²K

 

 

Lärmschutz-

(§ 9) oder Sicherheits- bonus *

 

Regionales

Holz**

4a

Kunststofffenster (chlor- und

schwermetallfrei)

 

300 €/m²

 

450 €/m²

 

 

70 €/m²

 

 --

4b

Holzfenster

400 €/m²

550 €/m²

 

20 €/m²

4c

Holz-Alu-Fenster, thermisch

getrennte Metallfenster

 

550 €/m²

 

700 €/m²

 

 

 

*  Ein Sicherheitsbonus wird für Fenster und Türen gewährt, welche als einbruchs- hemmende Fenster und Türen mindestens der Widerstandsklasse RC2 (zertifiziert z.B durch Holzforschung Austria gemäß ÖNorm B 5338 oder vergleichbare europäische Normen) ausgeführt werden.

 

** Dieser Bonus wird gewährt, wenn für die Erneuerung oder Ergänzung des Dachstuhls oder für eine Holzfassade und für Holz- bzw. Holz-Alufenster  regionales Holz oder Holzprodukte verwendet werden. Nachweis über ein „Holz-von-Hier“-Zertifikat (siehe: www.holz-von-hier.eu) oder gleichwertig.

 
Verweise Wohnbauförderung

 

 

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