Zur Förderberechnung werden die im Energieausweis (Planung) ausgewiesenen Bauteilflächen herangezogen.
Höhe des Förderungskredits, berechnet je m² Bauteilfläche:
4 |
Fenster und Türen |
Basis U ≤ 0,90 W/m²K |
Bonus U ≤ 0,80 W/m²K
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Lärmschutz- (§ 9) oder Sicherheits- bonus * |
Regionales Holz** |
4a |
Kunststofffenster (chlor- und schwermetallfrei) |
300 €/m² |
450 €/m² |
70 €/m²
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-- |
4b |
Holzfenster |
400 €/m² |
550 €/m² |
20 €/m² |
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4c |
Holz-Alu-Fenster, thermisch getrennte Metallfenster |
550 €/m² |
700 €/m² |
* Ein Sicherheitsbonus wird für Fenster und Türen gewährt, welche als einbruchs- hemmende Fenster und Türen mindestens der Widerstandsklasse RC2 (zertifiziert z.B durch Holzforschung Austria gemäß ÖNorm B 5338 oder vergleichbare europäische Normen) ausgeführt werden.
** Dieser Bonus wird gewährt, wenn für die Erneuerung oder Ergänzung des Dachstuhls oder für eine Holzfassade und für Holz- bzw. Holz-Alufenster regionales Holz oder Holzprodukte verwendet werden. Nachweis über ein „Holz-von-Hier“-Zertifikat (siehe: www.holz-von-hier.eu) oder gleichwertig.
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