1. 1. Ökologische Mindestanforderungen


Erläuterung

Ökologisch müssen nachstehende Mindestanforderungen erfüllt werden:

  1. Baustoffe, Dämmstoffe und Bauelemente müssen HFKW-frei sein.
  2. Rohre in Gebäuden, Folien, Abdichtungsbahnen, Fußbodenbeläge und Tapeten müssen PVC-frei sein.
  3. Holz muss aus nachhaltiger Gewinnung stammen. Für außereuropäisches Holz ist ein Nachweis über ein 100 %-FSC-COC-Zertifikat oder ein 100 %-PEFC-COC-Zertifikat zu erbringen, für Fensterholz genügt auch ein SFI-Zertifikat.
  4. Verputze dürfen maximal 6 % Kunststoffanteil enthalten und es sind zement-gebundene Kleber zu verwenden.

 

Nachweise für die ökologischen Muss-Maßnahmen:

Dokumentation der verwendeten Materialien, z.B. mittels Bauprodukte-Nachweisformular (PDF, 42,7 KB)

 
Verweise Wohnbauförderung

Neubau privater Wohnbau:

  • § 10 | Absatz (6) | Seite 9

 

Neubau öffentlicher Wohnbau:

  • § 10 | Absatz (4) | Seite 9
 

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