3. 3. Carsharing


Erläuterung

Bonus für Carsharing-Stellplätze: € 30,-


Dieser Zuschlag wird gewährt, wenn bei Wohnanlagen zumindest ein reservierter Ein- oder Unterstellplatz für ein Carsharing-Auto geschaffen wird.

 

 

Für Carsharing-Stellplätze, welche zusätzlich mit einer Schnellladestation für ein E-Auto ausgerüstet werden, erhöht sich dieser Bonus auf € 50.-

 
Verweise Wohnbauförderung (2)
Neubauförderungsrichtlinie 2020/202119. 5. 2020

Neubau privater Wohnbau:

  • §12 | Absatz (2) | Seite 16

 

Neubau öffentlicher Wohnbau:

  • §11 | Absatz (2) | Seite 14

Förderrichtlinie und Förderrechner18. 5. 2020


Förderrichtlinie / Broschüre:

 

Förderrechner (unverbindlich):

 

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