Die Berechnung des spezifischen Heizwärmebedarfs HWBBGF, WG, Ref. erfolgt nach OIB-Richtlinie 6, Ausgabe Oktober 2011, und den mit geltenden Normen.
Für Gebäude, für die die Baueinreichung vor Inkrafttreten der OIB RL 6 (2011) im jeweiligen Bundesland erfolgt ist, kann der Nachweis alternativ nach der Rechenmethode der OIB Richtlinie 6, Ausgabe April 2007 geführt werden.
Empfehlung zur Berücksichtigung der Verschattung:
Zur Berechnung des Heizwärmebedarfs nach OIB Richtlinie 6 sollten die Verschattungsfaktoren für alle klima:aktiv Gebäude im detaillierten Verfahren der ÖNORM B 8110-6:2010 ermittelt werden.
OIB Richtlinie 6 bzw. ÖNORM 8110-6 verlangen diese detaillierte Ermittlung nur für Gebäude der Effizienzklassen A+ und A++ (d.h. für Gebäude mit einem HWB von weniger als 15 kWh/m2BGFa). Für alle anderen Gebäude sieht die Norm Defaultwerte der Gesamtverschattung von 15% für Einfamilien,- Zweifamilien- und Reihenhäuser bzw. von 25% für alle anderen Gebäude vor.
Wie Auswertungen der tatsächlichen Verschattungssituation von Gebäuden zeigen, sind diese Annahmen für einen Großteil der Gebäude deutlich zu optimistisch [Ploss] und führen zu einer merklichen Unterschätzung des Heizwärmebrdarfs.
Zur energetischen und wirtschaftlichen Optimierung von Gebäuden ist diese Vorgehensweise ungeeignet: Werden verschiedene Varianten eines Gebäudes zur Optimierung verglichen, so muss die Verschattung der Realität entsprechend in allen Varianten gleich angenommen werden.
Hinweise zu wichtigen Eingabegrößen
Luftdichtheit der Gebäudehülle
Die Luftdichtheit der Gebäudehülle ist in Luftdichtheitstests gemäß EN 13829 nachzuweisen. Es gilt die folgenden Mindestanforderung:
- Mindestanforderung klima:aktiv Wohngebäude Neubau: n50 ≤ 1,0 h-1
Die durch Luftdichtheitstest nachgewiesene Einhaltung des o.g. Grenzwerts wird unter der Rubrik Ausführung zusätzlich bepunktet, siehe Kriterium A 2.1.
Liegt der Messwert der Luftdichtigkeit schlechter als die Annahme (z.B. 0,9 statt 0,6 h-1, so wird der Heizwärmebedarf mit dem Messwert neu berechnet und die Punktzahl (auch für den HWB) neu festgelegt.
Wärmebereitstellungsgrad Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung:
Der Wärmebereitstellungsgrad ist wie folgt gemäß der Vorgaben der ÖNORM B 8110-6:2010 zu ermitteln und bei der Berechnung des HWB zu berücksichtigen:
1. Bestimmung des Wärmebereitstellungsgrades
Der Wärmebereitstellungsgrad (abluftseitiges Temperaturverhältnis) des Kompaktlüftungsgerätes ist durch
- einen Prüfbericht einer akkreditierten Prüfstelle gemäß ÖNORM EN 13141-7 bzw. des Modulgerätes durch
- einen Prüfbericht einer akkreditierten Prüfstelle gemäß ÖNORM EN 308
nachzuweisen, wobei der arithmetische Mittelwert aus den Prüfergebnissen bei den unterschiedlichen Prüftemperaturen weiter zu verwenden ist.
Liegen keine Prüfzeugnisse vor, so sind die folgenden default-Werte zu verwenden:
Defaultwerte für den Wärmebereitstellungsgrad (ηWRG) bei einer kontrollierten Wohnraumlüftung bzw. Kompaktgeräte (Jahresdurchschnittswerte)
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Wärmerückgewinungsart
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Wärmebereitstellungsgrad (ηWRG)
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Kreuzstrom-Wärmetauscher
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50 %
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Gegenstrom-Wärmetauscher
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65 %
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sonstige Wärmerückgewinnungsarten
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50 %
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Defaultwerte für den Wärmebereitstellungsgrad ηWRG (abluftseitiges Temperaturverhältnis ηt,ex aus ÖNORM EN 13141-7) bei Kompaktgeräten (Jahresdurchschnittswerte)
Defaultwerte für den Wärmebereitstellungsgrad (ηWRG) bei Modulgeräten
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Wärmerückgewinungsart
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Wärmebereitstellungsgrad (ηWRG)
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Kreuzstrom-Wärmetauscher
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45 %
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Gegenstrom-Wärmetauscher
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60 %
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sonstige Wärmerückgewinnungsarten
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45 %
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Defaultwerte für den Wärmebereitstellungsgrad (abluftseitiger Temperaturänderungsgrad aus ÖNORM EN 308) bei Modulgeräten (Jahresdurchschnittswerte)
2. ggf. Korrekturen der Prüfergebnisse
Werden Kompaktlüftungsgeräte oder Modulgeräte im nicht konditionierten Bereich des Gebäudes aufgestellt, so sind von den Prüfergebnissen bzw. den Defaultwerten 2-%-Punkte abzuziehen; bei Aufstellung im Freien 10-%-Punkte.
Verlaufen Außenluft- und Fortluftleitungen im nicht konditionierten Bereich des Gebäudes, so sind von den Prüfergebnissen bzw. den Defaultwerten 2-%-Punkte abzuziehen (zu vernachlässigen bei einer Wärmedämmung der Luftleitungen mit R ≥ 2,5 m²K/W), verlaufen diese im konditionierten Bereich, 10-%-Punkte (zu vernachlässigen bei einer Wärmedämmung der Luftleitungen mit R ≥ 5 m²K/W).
Verlaufen Ab- und Zuluftleitungen im nicht konditionierten Bereich des Gebäudes, sind von den Prüfergebnissen bzw. den Defaultwerten 2-%-Punkte abzuziehen (zu vernachlässigen bei einer Wärmedämmung der Luftleitungen mit R ≥ 2,5 m²K/W), verlaufen diese im Freien, 10-%-Punkte (zu vernachlässigen bei einer Wärmedämmung der Luftleitungen mit R ≥ 5 m²K/W).
3. ggf. Berücksichtigung von Erdreichwärmetauschern
Der Wärmebereitstellungsgrad des Erdwärmetauschers in der Heizperiode ist durch ein anerkanntes Berechnungsverfahren bzw. EDV-Programm zu ermitteln. Liegt keine Berechnung vor, ist ein Defaultwert nach folgender Tabelle einzusetzen.
Erdwärmetauscher
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Wärmebereitstellungsgrad (ηWRG)
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Erdwärmetauscher (mindestens 25 m je Strang, 1,2 m unter dem Erdreich, maximal 1,5 m/s
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15%
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Erdwärmetauscher unbekannt
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10%
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Defaultwerte für die Wärmebereitstellungsgrad ηEWT bei einem Erdwärmetauscher für Wohngebäude (Jahresdurchschnittswerte).
Die energetische Qualität von Komfortlüftungen kann in Kriterium B 2.1 zusätzlich bepunktet werden.
Zusätzlich zu den in Kriterium B 2.1 genannten energetischen Kriterien sollten auch qualitative und Behaglichkeitskriterien für Komfortlüftungen beachtet werden. Diese sind in Kriterium D 2.1 definiert