50 bis. 100 Punkte (Muss-Kriterium)
Ziel ist die Senkung der CO2-Emissionen des Gebäudes.
Nachweisgröße sind die spezifischen CO2-Emissionen.
Die Berechnung erfolgt nach OIB Richtlinie 6, Ausgabe Oktober 2011.
Für Gebäude, für die die Baueineinreichung vor Inkrafttreten der OIB RL 6 (2011) im jeweiligen Bundesland erfolgt ist, kann nach wie vor das Verfahren angewandt werden, das im Kriterienkatalog 5.0 beschrieben ist:
Schritt 1: Berechnung des Endenergiebedarfs nach OIB Richtlinie 6, Ausgabe April 2007 plus Berücksichtigung des Defaultwertes für den Haushaltsstrom (16,4 kWh/m2BGF a)
Schritt 2: Berechnung der CO2-Emissionen mit den Konversionsfaktoren der OIB RL 6, Ausgabe Oktober 2011
Die CO2-Emissionen werden aus dem Endenergiebedarf unter Anwendung der Konversionsfaktoren der OIB Richtlinie 6, Ausgabe Oktober 2011 berechnet.
Zur Berechnung des Primärenergiebedarfs und der CO2-Emissionen aus dem Endenergiebedarf steht unter http://www.klimaaktiv.at/tools/bauen_sanieren.html ein Excel-Tool zur Verfügung.
Energieträger | fPE [-] | fPE,n.ern. [-] | fPE,ern. [-] | fCO2 [g/kWh] |
Kohle | 1,46 | 1,46 | 0,00 | 337 |
Heizöl | 1,23 | 1,23 | 0,00 | 311 |
Erdgas | 1,17 | 1,17 | 0,00 | 236 |
Biomasse | 1,08 | 0,06 | 1,02 | 4 |
Strom (Österreich-Mix) | 2,62 | 2,15 | 0,47 | 417 |
Fernwärme aus Heizwerk (erneuerbar) | 1,60 | 0,28 | 1,32 | 51 |
Fernwärme aus Heizwerk (nicht erneuerbar) | 1,52 | 1,38 | 0,14 | 291 |
Fernwärme aus hocheffizienter KWK1) (Defaultwert) | 0,92 | 0,20 | 0,72 | 73 |
Fernwärme aus hocheffizienter KWK1) (Bestwert) | > 0,30 | gemäß Einzelnachweis2) | ||
Abwärme (Defaultwert) | 1,00 | 1,00 | 0,00 | 20 |
Abwärme (Bestwert) | > 0,30 | gemäß Einzelnachweis |
Konversionsfaktoren für die Berechnung des Primärenergiebedarfs und der CO2-Emissionen
Quelle: Abschnitt 9. Konversionsfaktoren - OIB Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz (Ausgabe Oktober 2011)
1) Als hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) werden all jene angesehen, die der Richtlinie 2004/8/EG entsprechen.
2) Für den Fall, dass ein Einzelnachweis gemäß EN 15316-4-5 durchgeführt wird, dürfen keine kleineren Werte als für Abwärme (Bestwert) verwendet werden. Die Randbedingungen zum Berechnungsverfahren sind im Dokument „Erläuternde Bemerkungen“ festgehalten.
Bei der Berechnung der CO2-Emissionen im Kriterium B 2.3a werden die Energiebedarfe für die folgenden Energieanwendungen berücksichtigt:
Die Bilanzierungsgrenze weicht damit von der Bilanzierungsgrenze der aktuellen Version der OIB Richtlinie 6, Ausgabe April 2007 ab. In dieser wird der Haushaltsstrom nicht berücksichtigt, erst die Ausgabe Oktober 2011 der Richtlinie 6 sieht die Berücksichtigung des Haushaltsstrombedarfs vor.
Für den Haushaltsstrombedarf wird der default-Wert der OIB Richtlinie 6, Ausgabe Oktober 2011 verwendet, obwohl dieser mit 16,4 kWh/m2BGF a für Wohngebäude üblicher Belegungsdichte ausgesprochen niedrig angesetzt wurde.
Als Nachweis sind erforderlich:
Für Gebäude, für die die Baueineinreichung vor Inkrafttreten der OIB RL 6 (2011) im jeweiligen Bundesland erfolgt ist, sind erforderlich:
Zur Berechnung der CO2-Emissionen aus dem Endenergiebedarf steht unter http://www.klimaaktiv.at/tools/bauen_sanieren.html ein Excel-Tool zur Verfügung. Die Bepunktung erfolgt unabhängig vom Verhältnis A/V (bzw. lc), die folgende Abbildung zeigt die Abhängigkeit der Bepunktung von den CO2-Emissionen.
[OIB 2011] Österreichisches Institut für Bautechnik
OIB Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“
Ausgabe Oktober 2011
[Leit 2011] Österreichisches Institut für Bautechnik
Leitfaden Energietechnisches Verhalten von Gebäuden
Ausgabe Oktober 2011
[OIB] Österreichisches Institut für Bautechnik
OIB Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“
Ausgabe April 2007
[Leitfaden] Österreichisches Institut für Bautechnik
Leitfaden Energietechnisches Verhalten von Gebäuden
Ausgabe April 2007
[Erläuterungen] Österreichisches Institut für Bautechnik
Erläuternde Bemerkungen zu OIB-Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“
Ausgabe April 2007
[H5056] Österreichisches Normungsinstitut
ÖNORM H 5056 : Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Heiztechnik-Energiebedarf.
Ausgabe: 01.01.2010
[H5057] Österreichisches Normungsinstitut
ÖNORM H 5057 : Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Raumlufttechnik-Energiebedarf für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Ausgabe: 01.01.2010
[H5058] Österreichisches Normungsinstitut
ÖNORM H 5058 : Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Kühltechnik-Energiebedarf.
Ausgabe: 01.01.2010
[H5059] Österreichisches Normungsinstitut
ÖNORM H 5059: Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Beleuchtungsenergiebedarf.
Ausgabe: 01.01.2010
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