Als Maßnahme berücksichtigt werden Netz gekoppelte Photovoltaikanlagen. Voraussetzung ist die Auslegung der Anlage mit einem geeigneten Berechnungsprogramm. Es werden keine Anlagen mit Freiaufstellung berücksichtigt, sondern nur Anlagen, die mit dem Gebäude oder Nebengebäuden wie Carports etc. in Verbindung stehen (Dachintegration, Fassadenintegration, Aufständerung auf Flachdächern).
Die Bepunktung erfolgt in Abhängigkeit vom Jahresertrag der Anlage.
Mindestanforderung ist ein Jahresertrag von 6 kWhEnd PV-Strom pro m²BGF. Dies entspricht in etwa einer PV-Fläche von 0,06 m² pro m² konditionierte BGF.
Wird diese Mindestanforderung erreicht, so werden 30 Punkte vergeben.
Die Maximalpunktzahl von 60 wird vergeben, wenn ein Jahresertrag von 12 kWhEnd PV-Strom pro m²BGF erzielt wird. Dies entspricht in etwa einer PV-Fläche von 0,12 m² pro m² konditionierte BGF.
Zwischenwerte werden durch lineare Interpolation ermittelt.
Beispiel 1:
Mindestanforderung für ein EFH mit 200 m²BGF ist ein Jahresertrag von
200m²BGF * 6 kWhEnd/m²BGFa = 1.200 kWh/a
Dies entspricht je nach Klima, Orientierung, Dachneigung und Anlagentyp einer Anlagengröße von ca. 1,3 bis 1,4 kWpeak.
Wird dieser Jahresertrag erreicht, so werden 30 Punkte vergeben.
Beispiel 2:
Ein EFH mit 200 m²BGF erhält die Höchstpunktzahl von 60, wenn es einen Jahresertrag von
200m²BGF * 12 kWhEnd/ m²BGFa = 2.400 kWh/a erzielt.
Dies entspricht je nach Klima, Orientierung, Dachneigung und Anlagentyp einer Anlagengröße von ca. 2,6 bis 2,8 kWpeak.