200 bis 300 Punkte (Musskriterium), 120 bis 300 Punkte für Gebäude mit solarem Wärmebeitrag an Raumwärme und Warmwasser ≥ 50%
Die Senkung des Heizwärmebedarfs ist eine langfristig wirksame, gut vorausberechenbare Möglichkeit zur Reduktion des Energieeinsatzes und aller Schadstoffemissionen.
In den klima:aktiv Kriterienkatalogen werden daher deutlich strengere Grenzwerte vorgegeben, als durch die OIB Richtlinie 6.
Der Kundennutzen liegt in gesteigerter Behaglichkeit und in der Wirtschaftlichkeit der Gebäude nach klima:aktiv Kriterien: Zahlreiche Beispiele demonstrieren, dass die dargestellten Einsparungen gerade in großvolumigen Gebäuden schon heute wirtschaftlich erreicht werden können. Die Mehrkosten gegenüber „üblichen“ Neubauten sind geringer als oft angenommen und können durch die Energiekosteneinsparungen ausgeglichen werden.
Die Wirtschaftlichkeit wird durch bestehende Förderprogramme – etwa im Rahmen der Wohnbauförderung - weiter verbessert.
Die Mindestanforderungen an den Energiekennwert Heizwärme PHPP werden wie folgt festgelegt:
Zwischenwerte ergeben sich durch lineare Interpolation. Für das Erfüllen der genannten Mindestanforderungen werden 200 Punkte vergeben.
Die Höchstpunktzahl von 300 wird unabhängig vom A/V-Verhältnis für Gebäude mit einem Energiekennwert Heizwärme PHPP von maximal 15 kWh/m2EBFa vergeben.
Für Gebäude mit solarem Wärmebeitrag gesamt (Raumwärme und Warmwassser) ≥ 50% gelten um 40% erhöhte Werte des Energiekennwerts Heizwärme PHPP als Mindestanforderung:
Zwischenwerte ergeben sich durch lineare Interpolation. Für das Erfüllen dieser Mindestanforderungen werden 120 Punkte vergeben.
Die Höchstpunktzahl von 300 wird unabhängig vom A/V-Verhältnis für Gebäude mit einem Energiekennwert Heizwärme PHPP von maximal 15 kWh/m2EBFa vergeben.
Zwischenwerte ergeben sich durch lineare Interpolation.Der Nachweis für Gebäude mit hohen solaren Wärmebeiträgen gesamt ist nur für Einfamilien- und Doppelhäuser möglich. Das A/V-Verhältnis darf nicht kleiner als 0,5 sein.
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