Lüftungsanlagen mit Auslegungs-Volumenströmen < 5.000 m3/h
Erste Voraussetzung für die energetische Effizienz von Komfortlüftungen und für die Bepunktung ist die Auslegung der Luftmengen nach dem zu erwartenden Bedarf. In Wohngebäuden kann i.d.R. mit einer Luftmenge von 30 m³/(h*Person) vordimensioniert werden. [Feist].
Zweite Voraussetzung für die Effizienz der Komfortlüftungsanlagen und die Bepunktung ist die Einregulierung gemäß Auslegung. Die Auslegung auf den Bedarf und die Einregelung der Anlage werden mit jeweils 10 Punkten bewertet.
Dritte Voraussetzung für die Effizienz der Komfortlüftungsanlagen ist die Effizienz der eingesetzten Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung. Die Energieeffizienz der Geräte wird anhand von zwei Kennwerten beschrieben und bepunktet:
- luftmengenspezifische Leistungsaufnahme
- Wärmebereitstellungsgrad
Für diese Kennwerte werden die folgenden Mindestanforderungen definiert.
- luftmengenspezifische elektrische Leistungsaufnahme ≤ 0,45 Wh/m3
- Wärmebereitstellungsgrad > 75 % nach PHI-Messreglement oder > 70 % nach EN 13141-7 oder > 84 % nach DiBt-Reglement. [komfortlüftung]
Werden beide Mindestanforderungen nachgewiesen, so werden 30 Punkte (zusätzlich zu den Punkten für die richtige Auslegung und Einregelung der Anlage) vergeben.
Maximal können damit 50 Punkte vergeben werden. Ohne Nachweis der Auslegung und Einregelung werden keine Punkte vergeben.
Die Anforderungen gelten gleichermaßen für gebäudezentrale, semizentrale, und dezentrale (raumweise) Geräte.
Lüftungsanlagen mit Auslegungs-Volumenströmen > 5.000 m3/h
- luftmengenspezifische elektrische Leistungsaufnahme (für Zu- und Abluftventilator) ≤ 0,80 Wh/m³. Wird dieser Wert erreicht, so werden 0 Punkte vergeben. Die Höchstpunktzahl von 15 wird vergeben, wenn die luftmengenspezifische elektrische Leistungsaufnahme gesamt bei 0,45 Wh/m3 liegt. Zwischenwerte werden linear interpoliert.
- Wird ein Wärmebereitstellungsgrad > 70 % erreicht, so werden 5 Punkte vergeben, liegt der Wärmebereitstellungsgrad bei mind. 90%, so werden 15 Punkte vergeben. Zwischenwerte werden linear interpoliert.
Die Auslegung auf den Bedarf und die Einregelung der Anlage werden mit jeweils 10 Punkten bewertet.
Maximal können damit auch für Lüftungsanlagen größer 5.000 m3/h 50 Punkte vergeben werden.
Die Komfortlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung müssen mindestens 80% der Nutzfläche be- und entlüften. Bei mehreren Lüftungsanlagen werden die über die Luftmengen gemittelten Werte zur Bewertung herangezogen.
Vertiefende Hinweise zu Komfortlüftungen sind im Merkblatt Komfortlüftung zusammengestellt (Download unter http://www.klimaaktiv.at/publikationen/bauen_sanieren/qualitaetslinien.html)
Eine Liste zertifizierter Lüftungsgeräte mit den für die Deklaration benötigten technischen Daten findet sich unter: http://www.passiv.de/komponentendatenbank